Wenn es sich um ein herkömmliches mechanisches Messgerät handelt, müssen die abzulesenden Ziffern übermittelt werden, die im Automatikmodus auf dem transparenten Display angezeigt werden. In diesem Fall ist es nicht notwendig, irgendwelche Tasten zu drücken. Wenn zwischen den Ziffern ein Komma steht, muss dies dem Lieferanten mitgeteilt werden, wobei nur die vorangehenden Ziffern angegeben und die Ziffer gerundet werden muss.
Wenn es sich um ein elektronisches Messgerät handelt, können Sie den Messwert ablesen, indem Sie die entsprechende Taste drücken und die auf dem Bildschirm angezeigte Zahl ablesen. Drücken Sie die Frequenzmesstaste, um den Kundencode, das aktuelle Zeitfenster, die Momentanleistung und den Messwert der Leistungs- und Energiezähler für jedes Zeitfenster auf dem Display anzuzeigen.
Stromzähler
Falsches Selbstlesen führt zu höheren Rechnungen
Wenn die Selbstablesung falsch gemeldet wird, kann es zu Erhöhungen der Rechnung kommen. Leider überprüfen nicht alle Strom- und Gasversorger automatisch den Verbrauch der Kunden, sodass sie sich auf gemeldete Daten verlassen und dann verrückte Rechnungen verschicken.Da nicht jeder in der Lage ist, den Zähler abzulesen, obwohl es scheinbar einfach erscheint, berechnen einige Energieversorger den Verbrauch auf der Grundlage der von den Kunden übermittelten Daten. Wenn die gemeldeten Daten falsch sind, sind auch die Rechnungen falsch und enthalten falsche Berechnungen, oft zum Nachteil des Kunden.
Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass, wenn der Kunde die Zählerstandsdaten nicht an den Betreiber übermittelt, der Betreiber derjenige ist, der den Verbrauch grob berechnet. Diese bestimmen den Betrag, aber wenn der Betreiber zu viel veranschlagt, wird die Rechnung mit ziemlicher Sicherheit höher ausfallen.
Es ist jedoch klar, dass es am besten ist, die Zählerstandsdaten zu senden, um überhöhte Rechnungen zu vermeiden. Selbst wenn dies geschieht, ist jedoch zu beachten, dass die Verwalter auf der nächsten Rechnung einen Restbetrag ausstellen, der es Ihnen ermöglicht, den auf der vorherigen Rechnung zusätzlich gezahlten Betrag zurückzuerhalten.