Privatpersonen und Gewerbetreibende, die sich nicht an diese Beschränkungen halten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen: bis zu 1.500 Euro für das Befüllen eines Schwimmbades oder die Bewässerung eines Gartens, bis zu 3.000 Euro im Wiederholungsfall. Die von manchen gefundene Lösung, um den Wassermangel auszugleichen? Die Installation von Regenwassersammlern. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich einige Verbote.
Das Sammeln und Speichern von Regenwasser für den Eigenbedarf ist in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie, dass es für den häuslichen Gebrauch, mit Ausnahme des Lebensmittelverzehrs, verwertet werden kann. Im Innenbereich kann es zum Spülen von Toiletten, zum Waschen von Böden und zum Waschen von Wäsche verwendet werden, sofern Sie ein geeignetes Wasseraufbereitungsgerät verwenden.