Die Wohnungsordnung ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Es gibt Vorschriften, die den Hausbewohnern verbieten, während der Ruhezeiten zu stören, vor allem nachts.

Oft fragen Neuankömmlinge nicht nach einer Kopie der Wohnungsordnung und können daher leicht, ohne es zu merken, gegen die Regeln verstoßen. Eine der beliebtesten ist die, die die Benutzung der Waschmaschine in der Nacht verbietet.
Die Waschmaschine, besonders wenn sie laut ist, sollte nie nach Mitternacht in Betrieb genommen werden. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 800 Euro rechnen.
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